AGB
Vorbemerkung
Mondkrater® – die Immobilienprofis – mit Firmensitz in der Kreuztaler Str. 7 in D 57250 Netphen. Das Mondkrater® Immobilienteam widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes und des Rings Deutscher Makler e.V. RDM.
Verantwortlich ist die Mondkrater® Immobilien GmbH, Kreuztaler Str. 7 in D 57250 Netphen, Telefon 0271 / 33 55 66, Telefax 02738 / 691 430, eMail: info@mondkrater.de, www.mondkrater.de, Geschäftsführer: Uwe Schwedler, Ilona Schwedler, Handelsregister Siegen Nr. 5383, U-St.-Ind.-Nr.: DE 221 685 922, St.-Nr.: 342/5863/2255 nachfolgend in Kurzform des Produktes genannt Mondkrater®.
§ 1 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Häusern, Geschäftsverkäufen, Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen sowie die Beschaffung von Hypothekendarlehen. Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die Mondkrater® übermittelt wurden. Wir sind bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
§ 2 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten/Offerten von Mondkrater® Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots/der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft.
§ 3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises eines Interessenten/Käufers durch Mondkrater® ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn Mondkrater® bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit des Mondkrater® Immobilienteams zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung.
Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/Offerte festgelegten Courtage. Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch Mondkrater® der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.
Die Courtage ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.
Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
Die Honorare für Gutachten und Wertermittlungen berechnen sich gemäß Honorartafel zu § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI. Bei Erteilung eines Qualifizierten Alleinauftrages übernehmen wir diese Kosten für Sie.
§ 3.1 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
§ 4 Höhe der Courtage (Provision)
Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in Höhe von zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in Höhe von zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
Bei Abschluss von Pachtverträgen ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in Höhe von zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage in Höhe einer Monatskaltmiete- oder Pacht zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1% des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2% des Kaufpreises, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu zahlen.
Erfolgt aufgrund des Nachweises von Mondkrater® der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber eine Courtage in Höhe von 3% des gezahlten Versteigerungserlöses zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde.
Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Courtage 3% vom Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins.
Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente).
Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Courtage aufgrund der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet.
Alle anderen Vermittlungen 3 % bis 5 % Provision vom Verkaufspreis (Notarvertrag) zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. (Siehe auch Kosten www.mondkrater.de). Die Höhe der Provision wird vor Beginn der Tätigkeiten im Mondkrater® Maklervertrag schriftlich fixiert. In der Regel erhalten wir die Provision vom Käufer. Wir behalten uns vor - je nach Vereinbarung - Maklerprovisionen vom Verkäufer und Käufer zu berechnen. Dieses ist abhängig vom Umfang des Immobilienobjektes und der durchzuführenden Marketingstrategie.
§ 5 Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz. (Bis 31.12.2006 = 16 %, ab 2007 = 19 % Mehrwertsteuer)
§ 6 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten von Mondkrater® bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 7 Vertraulichkeit der Angebote
Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Courtage gemäß § 4 AGB an Mondkrater® zu zahlen.
§ 8 Doppeltätigkeit, Verweispflicht
Mondkrater® ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch Mondkrater® mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler-Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.
§ 9 Mitteilungspflicht
Sobald ein Vertragsabschluß über ein durch Mondkrater® als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Makler hat Anspruch auf Auskunft über die Person des Käufers und den vereinbarten Kaufpreis einschließlich aller Kaufpreisbestandteile, um seinen Honoraranspruch ermitteln zu können.
§ 10 Verzug
Sollte der Auftraggeber oder der Käufer mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so werden ihm gemäß §1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p. A. in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
§ 11 Haftung
Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Maklers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
§ 13 Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes in zulässiger Weise EDV-mässig speichern und verarbeiten.
§ 14 Vollmachten
Damit der Makler im Rahmen seiner Tätigkeit arbeiten kann, wird der Makler unwiderruflich bevollmächtigt, Auskünfte jeglicher Art im Zusammenhang mit einem Verkaufsauftrag einzuholen: Dies gilt insbesondere bei Baubehörden, Grundbuchamt, Steuer- und Lastenausgleichsbehörde. Mondkrater® Immobilien GmbH und deren Vertreter sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, derartige Auskünfte einzuholen. beurkundende Notar ist hiermit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.
§ 15 Aufrechnungsklausel
Gegen unseren Provisionsanspruch ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für von uns unbestrittene Forderungen oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Es gilt auch nicht für von uns anerkannte Forderungen, sowie für Forderungen mit denen im Prozess aufgerechnet wird, für den Fall, dass die Aufrechnungsforderung Entscheidungsreif ist.
§ 16 Bildmaterial
Der Kunde ist nicht berechtigt, Videos, Bildmaterial, Kopien davon, Lithos, elektronische Kopien und Datenträger, oder andere druckfähige Vorlagen, die mit von uns gelieferten Bildern/Videos usw. bestehen oder diese enthalten, weiterzugeben. Er haftet bei Missbrauch gesamtschuldnerisch.
Weitergabe des Bildmaterials an Dritte: Bei unberechtigter Weitergabe unseres Bildmaterials wird grundsätzlich ein Mindesthonorar in Höhe des 100-fachen Honorars des betreffenden Auftrages fällig. Eventuelle weitere Schadenersatzforderungen werden dadurch nicht berührt.
§ 17 Nutzungsrechte - Genehmigungen
Der Auftraggeber (Immobilienbesitzer bzw. Eigentümer, Makler, Immobilienabteilung einer Bank usw.) erteilt uns die Erlaubnis Bilder, Videos, Texte, Flyer, Daten usw. von der angebotenen Immobilie herzustellen und diese uneingeschränkt, zeitlich unbegrenzt und weltweit in allen Medienarten durch Mondkrater® und Partner veröffentlichen zu lassen. Ausnahme: Es wurde schriftlich etwas anders vereinbart.
§ 18 Datenschutz
Mondkrater® ist berechtigt alle Daten, die der Erfassung von Zugriffen auf die Online-Datenbanken dienen, sowie alle Daten, die zur Identifizierung der Online Nutzer und zur Unterhaltung einer Geschäftsbeziehung notwendig sind, elektronisch zu speichern und für Ihre Zwecke auszuwerten. Insbesondere bei Downloads aus der Datenbank gilt dieses für den verwendeten Nutzernamen, Datum, IP-Nummer und Dateinamen. Wir versichern, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern dieses nicht zur Rechtsverfolgung notwendig ist. Der Nutzer hat jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten kostenfrei zu erfahren. Hierzu sendet der Nutzer eine E-Mail an: info@mondkrater.de
§ 19 Sonstiges
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, für beide Seiten Siegen. Auch bei Leistungen im Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
Stand: November 2006
Mondkrater® und Minihome® sind eingetragene Warenzeichen beim Deutschen Patentamt in München.
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